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Flächenpacht-Windenergie

Acker Windkraftanlage

 

Windenergie oder auch Windkraft, wird schon seit dem 19. Jahrhundert von der Menschheit genutzt, um saubere Energie zu erzeugen, denn Wind ist die Nummer 1 der erneuerbaren Energiequellen und unterstützt effizient bei der Energiewende. Neben Photovoltaikanlagen, zählen Windkraftanlagen zu den wichtigsten erneuerbaren Energieerzeugern weltweit. Auch laut Umweltbundesamt haben Windkraftanlagen das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energiequellen.

 

Nutzen Sie jetzt Ihre Ackerflächen. Die bisherige Nutzung ist auch nach dem Aufbau eines Windrades möglich.


Nutzen Sie die aktuelle Situation zur Energiewende und überlegen Sie ob Sie auch einen Beitrag dazu leisten möchten. Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen, wie:

  • Bis 140.000 Euro pro Jahr & Windrad

  • 20-30 Jahre Pachtzahlungen

  • Rücklagen für einen eventuellen Rückbau nach Betriebszeit

  • Faire & transparente Pachtverträge

  • Aufwertung der jeweiligen Grundstücke

  • und vieles mehr!

Was ist zu beachten?

  • Die Fläche muss mindestens 2 ha groß sein

  • Die Fläche darf nicht in einem Naturschutzgebiet liegen

  • Die Fläche sollte ca. 1 km von der nächsten Ortschaft entfernt sein

  • Nutzung durch mehrere Grundstückseigentümer ist möglich

Für welchen Zeitraum wird die Fläche gepachtet?
Die Fläche für einen Windpark wird ab Inbetriebnahme für 30 Jahre gepachtet. Vor der Inbetriebnahme gewährt der/die Grundstückseigentümerin dem Projektierer einen angemessenen Zeitraum, um die notwendigen Gutachten zu erstellen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nach Ablauf der 30 Jahre endet der Vertrag automatisch und die Windenergieanlage wird zurückgebaut. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Betriebszeitraum zu verlängern, wenn beide Vertragsparteien – Grundstückseigentümerin und Windparkbetreiber – dies wünschen. In diesem Fall ist eine neue vertragliche Vereinbarung erforderlich.

 

Rückbau der Anlage 

Die zuständige Genehmigungsbehörde verlangt vor Baubeginn eine Bürgschaft in Höhe der geschätzten Rückbaukosten, um den finanziellen Rückbau der Anlage sicherzustellen. Dies bietet dem Verpächter finanzielle Sicherheit.

 

Sicherheiten, dass die Pacht wie vereinbart bezahlt wird
Der Vertrag schützt Ihre Rechte als Grundstückseigentümer*in umfassend. Bei Zahlungsverzug haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Anlage zurückbauen zu lassen. Zudem hat die finanzierende Bank im unwahrscheinlichen Fall der Zahlungsunfähigkeit des Betreibers ein großes Interesse am Weiterbetrieb des Windparks. Die Bank würde in diesem Fall den Vertrag übernehmen und die Pachtzahlungen sicherstellen.

 

Ist eine Vertragsunterzeichnung bereits für die Planungsphase notwendig?
Sie ist vorab notwendige, denn die Fläche für ein Windrad wird ab Inbetriebnahme für z. B. für 30 Jahre gepachtet. Vor der Inbetriebnahme gewährt der/die Grundstückseigentümer*in dem Projektierer einen angemessenen Zeitraum, um die notwendigen Gutachten zu erstellen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nach Ablauf der 30 Jahre endet der Vertrag automatisch und die Windenergieanlage wird zurückgebaut. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Betriebszeitraum zu verlängern, wenn beide Vertragsparteien – Grundstückseigentümerin und Windparkbetreiber – dies wünschen. In diesem Fall ist eine neue vertragliche Vereinbarung erforderlich.

 

Müssen die oder der Grundstückseigentümer Kosten tragen?
Es fallen keine Kosten an! Alle Kosten für die Projektentwicklung und -umsetzung übernimmt der Projektierer. Den Eigentümer*innen entstehen keine Ausgaben, selbst wenn das Projekt nicht realisiert werden kann. Der Projektierer übernimmt auch alle Kosten, die durch den Nutzungsvertrag anfallen, wie z.B. Planungskosten und Grundbucheintragungen. 

 

Wie bin ich als Grundstückseigentümer abgesichert? Wer kommt für Schäden auf?

Der Projektierer haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Errichtung, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen entstehen. Wir schließen dafür Haftpflichtversicherungen ab, die den gesamten Errichtungs-, Betriebs- und Rückbauzeitraum absichern. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei Arbeiten am Windpark zu Forst- oder Flurschäden kommen, entschädigt der Projektierer die Eigentümer*innen oder Pächter*innen, gemäß nach den geltenden Sätzen der Land- und Forstwirtschaftskammer.